GastroSocial Kunden – Zahlung von Sozialabgaben

Was müssen Sie tun, um einen Zahlungsaufschub zu erhalten?


Gemäss dem bundesrätlichen Erlass vom 20. März 2020 kann GastroSocial Arbeitgebern und Selbständigerwerbenden, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, einen Zahlungsaufschub gewähren. Der Zahlungsaufschub ist für sechs Monate von den Verzugszinsen befreit. Wir bereiten derzeit die Umsetzung vor und werden so bald wie möglich zusätzliche Informationen online stellen. Es gibt für Sie im Moment nichts zu tun.


Die deklarierte Lohnsumme und damit die Anzahlungsrechnungen sind zu hoch. Was können Sie tun?

Wenn sich Ihre Gehaltsliste geändert hat, informieren Sie uns bitte per E-Mail (beitraegeak@gastrosocial.ch) über die voraussichtliche Gehaltsliste für das Jahr 2020, damit wir die Vorauszahlungen anpassen können. Der Ausgleich für Kurzarbeit verringert jedoch nicht die Lohnsumme und die fälligen Beiträge. Die entsprechenden Arbeitgeberbeiträge werden Ihnen zusammen mit der Kurzarbeitsentschädigung von der Arbeitslosenkasse zurückerstattet.


Mein Einkommen als Selbständigerwerbender hat sich verändert und die AHV-Beitragsraten sind nun zu hoch. Was können Sie tun?


Bitte teilen Sie uns per E-Mail (beitraegeak@gastrosocial.ch) die voraussichtlichen Einnahmen für das Jahr 2020 mit, damit wir die Beitragsraten ändern können. Bitte denken Sie jedoch daran, dass die Entschädigung für den zu erwartenden Verdienstausfall der AHV untersteht.

Ein Live Treffen, bei dem Sie all Ihre Fragen stellen können:

Eine Live-Sitzung mit Experten auf diesem Gebiet wird von ritzy*Weiterbildung am Dienstag, den 28. April, um 16 Uhr organisiert.

Sind Sie daran interessiert, teilzunehmen und Ihre Fragen zu stellen? Die Registrierung ist kostenlos und steht allen offen. Klicken Sie einfach hier.

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